AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Unternehmen RENÉ AUREL im folgenden kurz „ RA“ genannt.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Unternehmen RENÉ AUREL im folgenden kurz „ RA“ genannt.
1. Auftragsbestätigung
1.1. Aufträge werden ausschließlich in schriftlicher Form entgegengenommen. Die RA behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Abänderungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote der RA sind stets freibleibend unverbindlich und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. An schriftliche, speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die RA vier Wochen gebunden, wenn nicht ausdrücklich andere Zeiträume vereinbart wurden.
2.2. Wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzgesetzes (z.B. Telefon, Internet, E-Mail, SMS, Direct-Mail, etc.) abgeschlossen, kann der Verbraucher vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Der Auftraggeber bestätigt nach Auftragsbestätigung dass 14-tägige Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz.
2.3. Von den Angestellten oder in sonstiger Form für die RA tätige Erfüllungsgehilfen erteilte mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit.
2.4. Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.5. Die RA behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
3. Geltungsbereich
3.1. Mit der Auftragserteilung bzw. Übernahme der Ware bzw. Dienstleistung werden die hier abgedruckten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ vom Käufer ausdrücklich anerkannt. Sie gelten für den gegenständlichen Auftrag sowie für alle Folgeaufträge.
3.2. Die Produkte der RA werden speziell im Kundenauftrag produziert. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die Waren ausschließlich zur Verwendung in selbstständiger, beruflicher, gewerblicher, behördlicher oder dienstlicher Tätigkeit geordert wird. Bei der Weitergabe an Privatpersonen ist die RA vorab darüber schriftlich zu informieren, um notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
4. Entgelt
4.1. Das Unternehmen RA behält sich vor, bis zum Tag der Lieferung ihre Preise zu erhöhen, wenn sich zwischen Auftragsannahme und Liefertag Materialkosten, Lohnkosten, Abgaben oder Zölle um mehr als 5 % erhöht haben.
5. Zahlung
5.1. Als Zahlungsfrist werden sieben Tage vereinbart, zahlbar ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung.
5.2. Da es sich um Kundenaufträge bzw. Eigenfertigungen die nicht anderweitig veräußerbar sind handelt, erfolgt eine 100% Zahlung innerhalb sieben Tage nach Auftragsbestätigung ohne Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Die RA behält sich Abänderungen der Zahlungsfrist vor.
5.3. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers ist die RA berechtigt, die Leistung von der Vorauszahlung des Betrages für den Auftrag und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5.4. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Steuer insbesondere der Umsatzsteuer und verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. Versandkosten. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
5.5. Versandkosten innerhalb der EU ab 1.000 Stück werden Versandkostenfrei an einen Standort gelifert. Unter 1.000 Stück fallen Versandkosten von mindestens €150,- an, welche im Angebot angeführt werden.
5.6. Bei Rechnungslegung an Auftraggebern in anderen EU Ländern, wird die an uns schriftlich mitgeteilte Ust-IdNr. verwendet. Sollte danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich sein, haftet der Auftraggeber der RA gegenüber für die von Dritten geltend gemachte Steuerlast.
5.7. Der Preis der personalisierten Artikel ist nicht fest. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab wie: Artikeltyp, Menge, Anzahl und Art der Veredelungen (Druck, Stick usw.). Der Artikelpreis ist bei jedem Schritt der Personalisierung des Kleidungsstückes sichtbar.
5.8. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Käufer, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 5% p.M. die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und er ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert sowie Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungen, einschließlich allfälliger Verzugszinsen und Spesen, ist die RA zu keinen Lieferungen oder weiteren Vertragserfüllungen verpflichtet.
6. Lieferung
6.1. Leistungs- oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Vertragsabschlusses zu laufen, frühestens jedoch ab Zahlungseingang und dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. des Auftraggebers bei der RA vollständig und ordnungsgemäß vorliegen.
6.2. Überschreitung vereinbarter Zeiträume zur Beibringung erforderlicher Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. sowie bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen durch den Auftraggeber berechtigen die RA, die vereinbarten Leistungs- oder Liefertermine zu verlängern.
6.3. Der Auftraggeber hat wenn nicht anders vereinbart mit einer Lieferzeit von mindestens vierundzwanzig Wochen zu rechnen. Bei Bestellung eines Musterstücks verlängert sich der Liefertermin um weitere zwölf Wochen. Bei vereinbarten Liefertermin hat der Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens zwölf Wochen zu setzen. Vorzeitige Lieferungen sowie Teillieferungen sind zulässig.
6.4. Die gelieferten Produkte sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt vom Auftraggeber/Empfänger eigenständig zu überprüfen und kontrollieren. Reklamationen sind ausschließlich in diesem Zeitraum möglich und müssen schriftlich erfolgen, andernfalls besteht keinerlei Haftung der RA. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, der Farbe oder des Gewichts berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
6.5. Da es sich um Sonderanfertigungen im Kundenauftrag handelt, kann es gegenüber dem Auftrag zu einer zehn prozentigen Über- bzw. Unterbelieferung kommen. Diese Kosten werden gesondert dem Auftraggeber in der Endabrechnung angeführt und Verrechnet.
6.6. Designs/Muster und Stoffqualitäten gehören jeweils zu Kollektionen für eine bestimmte Saison/Zeitraum, in der Sie im Handel oder Industrie erscheinen. Sofern nicht schriftlich vereinbart, gilt die auch für „never out of stockware“. Die Verfügbarkeit kann bei uns erfragt werden. Ist eine Stoffqualität nicht mehr verfügbar, behält sich die RA das Recht vor, auf eine ähnliche Stoffqualität zurückzugreifen.
7. Höhere Gewalt
7.1. Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle sonstigen Umstände, welche die Lieferung der Ware verhindern, entbinden die RA von ihrer Lieferpflicht. Hinsichtlich Dritter, derer sich das Unternehmen RA zur Erfüllung des Auftrages bedient oder von denen sie Waren oder Dienstleistungen bezieht um die auftragsgemäßen Waren herzustellen, haftet sie nur, wenn sie bei ihrer Auswahl ein Verschulden in dem oben genannten Umfang trifft.
7.2. Die Lieferfrist verlängert sich des Weiteren angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflusssphäre von der RA liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind.
7.3. Die RA haftet für Schadenersatz und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche nur in dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang, derzeit also bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
8. Haftung
8.1. Die RA gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Ankündigungsauftrages laut Aushangkalender und Auftragsbestätigung. Die RA übernimmt für Schäden, die infolge unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung entstehen, keine Haftung. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
8.2. Die RA haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und auch nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Gleiches gilt für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Ansprüche unserer Kunden werden durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht abgedungen. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.
8.3. Soweit nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist, haftet die RA nicht für Schäden, die dem Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von der RA oder von deren Mitarbeiter vorliegt.
8.4. Für bestellte Kleidungsstücke, die auf Grund ungenauer Größenangaben des Abnehmers nicht die geeignete Passform aufweist, übernimmt die RA keine Haftung.
8.5. Wenn aus Termingründen keine Musterfertigung erfolgen kann, übernimmt die RA keine Haftung für Ausfall und Aussehen der Ware, dies gilt auch dann wenn auf Wunsch des Kunden keine Musterteilanfertigung gewünscht wird.
8.6. Regressansprüche im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetzes gelten als ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte beweist, dass der beanstandete Fehler in unserem Einflussbereich liegt und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
8.7. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis das die Kleidung eine fünf bis fünfzehn prozentige Verkleinerung des Produktes aufweisen kann sowie eine Größenabweichung von vier bis fünf Zentimeter laut Maßtabelle in der Norm liegt und kein Retounierungsgrund ist. Dies betrifft ebenfalls technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts etc. und dürfen nicht beanstandet werden. Genauso wenig wie bei unsachgemäßer Reinigung (Pflegehinweise) bzw. Verwendung. Weiteres ist der Auftraggeber bzw. Empfänger für die Kontrolle der Produkte zuständig. Für entstandene Schäden durch unsachgemäße Öffnung, Kontrolle oder Lagerung ist die RA schad- und klaglos zu halten.
8.8. Eine Über- bzw. Unterbelieferung stellt keinen Mangel dar. 8.9. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
8.10. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, übernimmt die RA für Sonderanfertigungen und Muster, die im Kundenauftrag erfolgen, keine Garantie oder Gewährleistung.
9. Muster & Schutz der künstlerischen Arbeit
9.1. Die Order eines Musterstückes ist bei Erstbestellung beziehungsweise bei Änderung eines Folgeauftrags zwingend notwendig. Bei Bestellung eines solchen verpflichtet sich der Auftraggeber alle anfallenden Mehrkosten zu übernehmen. Für die Bestellung einer Musterfertigung werden die Kosten der Modelle in der Rechnung separat ausgewiesen.
9.2. Bei nachfolgender Serienbestellung werden die vorhergehend genannten Kosten des Musters gutgeschrieben. Nach Auftragserfüllung ist das erhaltene Musterstück zu retournieren. Die Serienfertigung entspricht optisch dem freigegebenen Muster (bzw. dessen vereinbarter Änderung), welche zur optischen Darstellung dienen. Die Serienproduktion unterliegt den qualitativen Ansprüchen einer Berufskleidung und kann abweichen. Dies dient lediglich dem Zweck der Langlebigkeit und ist eine Anhebung der Qualität gegenüber dem Musterstück.
9.3. Sämtliche Rechte an Zeichnungen, Mustern und Berechnungen, die dem Auftraggeber von der RA zur Verfügung gestellt wurden, müssen nach Bestellungserledigung unaufgefordert zurückgegeben werden, sofern nichts abweichendes vereinbart ist.
9.4. Der Kunde erwirbt ausschließlich die Nutzungsrechte des Designs im Zuge der Umsetzung durch die RA. Das betrifft (Design, Ideen, Beschreibungen, Maßtabellen etc.). Urheber bleibt die RCA außer anders vertraglich vereinbart.
9.5. Für eine Produktion durch Dritte können die alleinigen Nutzungsrechte für Design, Ideen, Beschreibung, Maßtabelle etc. vom Kunden gesondert erworben werden. Es steht der RA frei die Nutzungsrechte einzubehalten.
9.6. Für Kopien durch Dritte ist die RA schad- und klaglos zu halten.
9.7. Die RA behält sich das Recht vor, im Auftrag von Kunden erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Die RA behält sich weiter das Recht vor, auf den angebrachten Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite der von uns gelieferten Waren oder an geeigneter Stelle mit dem Firmennamen RENÉ AUREL beziehungsweise dem dazugehörendem Label zu versehen.
9.8. Die von der RA entwickelten Ideen, Konzepte, Texte, Maßtabellen, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Weiterverwendung sowie entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, ist nicht zulässig. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes, mindestens jedoch € 500,- an die RA zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die RA hiermit ausdrücklich vor.
9.9. Muster (Mustercoupons, Musterstücke, Farbmuster etc.) werden von uns nur zu Bemusterungszwecken geliefert. Wir weisen darauf hin, dass die Muster in der Regel als Geschmacksmuster hinterlegt wurden und außerdem wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen. Der Käufer darf die Muster zur Prüfung unseres Angebotes innerhalb seines Geschäftsbereiches verwenden. Er ist ferner befugt, die Muster seinen Kunden und Interessenten vorzulegen sowie für Submissionszwecke zu überlassen. Dabei hat er seine Kunden darauf hinzuweisen, dass übergebene Muster- und Konfektionsteile wettbewerbsrechtlichen Schutz geniessen und in der Regel als Geschmacksmuster hinterlegt sind und das sie vom Empfänger nur zur Prüfung des Angebotes im eigenen Geschäftsbereich verwendet werden dürfen. Die Musterstücke und weiteres sind nach Aufforderung der RA umgehend zu retounieren.
9.10. Ein als Gewebe umgesetztes Design/Zeichnung muss je nach Motiv für die Realisierung im Druck in Größe und Proportion modifiziert werden. Eine idente Umsetzung ist technisch nicht immer möglich.
10. Retoursendungen (Umtausch)
10.1. Bei der Lieferung mangelfreier Ware hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Umtausch der Ware.
10.2. Unbeschadet behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall und ohne Begründung einer Rechtspflicht mangelfreie Ware im Rahmen eines Warenumtausches auf Kulanz zurückzunehmen. Falls und soweit wir dem Warenumtausch auf Kulanz zustimmen, müssen in jedem Fall folgende Bedingungen erfüllt sein:
10.3. Vom Kunden angeforderte Warenmuster sind vom Warenumtausch auf Kulanz stets ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen im Eigentum der RA. Auch bereits bezahlte und beim Käufer noch vorhandene Ware haftet für alle noch offenen Forderungen der RA. Die Ware darf vom Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden, sie darf nicht an Dritte verpfändet werden und sie darf nicht zur Sicherung übereignet werden.
12. Konkurrenzausschluss
12.1. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
13. Weitergabe der Produkte
13.1. Eine Untervermietung oder Weitergabe, der bei der RA erworbenen Ware, an Dritte ist ausschließlich unseren Kunden vorbehalten.
14. Schutzrechte
14.1. Wird die RA wegen der Verwendung vom Käufer beigestellter Zeichen, Muster, Corporate Identity etc. von Dritten in Anspruch genommen, so hat sich der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten. Die RA ist für die vom Auftraggeber/Kunden zu Verfügung gestellten Corporate Identity, Zeichen, Muster, etc. für den Missbrauch nicht haftbar.
15. Zessionsverbot
15.1. In „Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen“ des Käufers ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben!
16 Salvatorische Klausel
16.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des Auftrages ungültig oder undurchsetzbar, so werden sie automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den ursprünglich beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen. Ist eine Klausel nur nach einer bestimmten nationalen Rechtsordnung ungültig oder undurchsetzbar, so erfolgt die Vertragsanpassung nur für diese Rechtsordnung. In den anderen Rechtsordnungen bleiben die Verkaufsbedingungen unverändert.
17. Datenschutz
17.1. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der RA werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.). Aktuelle zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite der RA unter Datenschutz.
17.2. Die RA erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung, Fotos und Filme von ihren Umsetzungen. Der Auftraggeber/Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang die gefertigten Modelle sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial für diese Zwecke mitverwendet werden. Die für den Kunden entworfene Kleidung wird für Imagefotos herangezogen. Das entworfene Design/Model der RA bleibt selbst nach Bestellung und Bezahlung im Eigentum der RA und darf ausschließlich von der RA produziert, beworben und verkauft werden. Der Kunde erwirbt somit nur die Nutzung der Kleidung für sein Unternehmen und darf weder von Dritten produziert noch beworben werden. Die Nutzungsrechte werden laut Angebot dem Auftraggeber/Kunde zur Verfügung gestellt.
18. Copyright
18.1. Bei jedem Design, jedem Text und allen Grafiken bleiben der RA alle Rechte vorbehalten. Das Kopieren oder die Reproduktion (inklusive des Ausdrucks auf Papier) der gesamten Website bzw. von Teilen dieser Webseite sowie der Produkte werden nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei der RA aufzugeben. Jede andere Verwendung der auf dieser Website verfügbaren Materialien, Kunden bzw. Informationen – inklusive der Reproduktion, des Weitervertriebs, der Veränderung und der Veröffentlichung zu einem anderen als dem oben genannten Zweck – ist untersagt, es sei denn, die RA hat dem vorher schriftlich oder elektronisch zugestimmt.
18.2. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber der RCA, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
18.3. Der Kunde wird die RA von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet der RA alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
19. Anzuwendendes Recht
19.1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
20. Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
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